Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Wenn Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert werden, erhalten sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie möchten die Staatsangehörigkeit erhalten? Dann müssen Sie persönlich einen Antrag stellen. Danach übergibt Ihnen die Stadt eine besondere Einbürgerungsurkunde.

Welche Voraussetzungen Sie als Antragsteller erfüllen müssen:

  • 8-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet
  • ein unbefristetes Aufenthaltsrecht
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung ablegen
  • eine Erklärung abgeben, dass Sie keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen verfolgen oder verfolgt haben
  • den Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit sichern können
  • sich straffrei verhalten haben
  • die bisherige Staatsangehörigkeit verlieren oder aufgeben
  • über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen

Wenn Sie die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, können Sie den Antrag ausfüllen und inklusive Anlagen und Kopien per Post an die Einbürgerungsstelle der Stadt Hameln schicken.

Sobald ein persönliches Gespräch erforderlich ist, erhalten Sie eine Nachricht von uns.

Die Einbürgerung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 255 Euro pro Person und 51 Euro pro miteinzubürgerndes Kind.

 

Nützliche Links zum Thema:

Bundesministerium des Innern - Einbürgerung

Informationen zu Staatsangehörigkeit und Einbürgerung der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration

Antragssteller ab 16 Jahren:

Antragssteller unter 16 Jahren:

Achtung: Lange Wartezeit

Weil aktuell viele Menschen einen Antrag stellen, dauert es meistens mehr als ein Jahr, bis wir Ihren Antrag bearbeiten können. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wird, melden wir uns eigenständig bei Ihnen. Bitte schicken Sie uns deshalb keine Anfragen zum aktuellen Bearbeitungsstand.